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Gründungsgeschichte der heutigen Landzunft

Beim ersten sich in den Akten befindlichen Dokument handelt es sich um eine am 11.Oktober 1961 verschickte Einladung an die "Regensdorfer Freunde" zu einer Herbstrundfahrt in den Kanton Bern. Beim zweiten Dokument handelt es sich um den Reisebericht des Ausfluges vom 18.Tag im Weinmonat MCMLXI.
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Bei Zwischenhalten auf dem Heimweg, in offenbar recht angeregter Stimmung und Sangesfreude war der Wunsch aufgekommen, dass freundschaftliche Kontakte häufiger stattfinden mögen. Es wurde nach einer Form gesucht; Dorf- Gilde, Knabenschaft, Vereinigung pro Dorf und anderes wurden erwogen und wieder verworfen. Beim Suchen nach einem geeigneteren Namen wies der Teilnehmer Albert Kuhn auf ein Dokument im Staatsarchiv hin, wonach in der Mediationsverfassung von 1803 der Kanton Zürich in 65 Zünfte eingeteilt wurde. Mit der Staatsverfassung von 1831 fand eine Umorganisation statt und Regensdorf wurde Zunfthauptort. Der Gedanke, die "Alte Fründe vo Rägischdorf" in einer Vereinigung mit jener alten Gebiets- und Funktionsbezeichnung zusammenzufassen, fand allgemein Zustimmung. Im Protokollbericht über jene Reise vom 18.Oktober 1961 lautet die Anrede bereits "Werter Regensdorfer Freund, (Zünfter und Mitzünfter),..."! Wer würde da noch zweifeln an einer Zunftgründung.
Die organisatorischen Vorarbeiten begannen, um den Kreis der "Freunde" definitiv in einen Kreis von Zünftern zu überführen.

Am Bächtelistag (2.Januar) 1962 wurde im Restaurant Hirschen in Regensdorf rege über die aufgekommene Idee der Zunftgründung diskutiert. Die bevorstehende Auflösung der Zivilgemeinde hat zusätzlichen Gesprächstoff und Emotionen geweckt und hat die Vorbereitungen wesentlich mitgeprägt.Massgeblich an der Gründung beteiligt war die Studienkommission mit Albert Kuhn, Gottfried Stäubli, Emil Denzler und Rudolf Frei. Am Samstag, dem 26.Mai 1962 wurde am Gründungsbott im Saal des Gasthofes zum Hirschen in Regensdorf die Landzunft Regan Regensdorf von 38 Mannen gegründet.

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Tagespräsident war Emil Denzler,zum ersten Zunftmeister wurde Karl Meyer, Altburg, Regensdorf gewählt. An jenem Abend ging man nach Mitternacht auseinander im Bewusstsein, die Zunftgründung vollzogen und ihr eine, sich allerdings vorerst noch etwas vage abzeichnende, Marschrichtung gegeben zu haben. Die Aufbauarbeit musste und konnte jetzt beginnen.

Mit der Satzungsrevision am Hauptbott des 19. Januar 2006 wurde der Zunftname an den historischen Hintergrund von 1831 angepasst und lautet jetzt Landzunft Regensdorf.
Der Name des Alemannen Regan als Stammvater der Gemeinde Regensdorf und Schutzherr der Landzunft Regensdorf bleibt aber im Zunftbrief weiterhin erwähnt.

Historischer Hintergrund

Die Landzünfte

In der Mediation (Napoleonszeit 1803-1814) wurde der Kanton neu in Zünfte eingeteilt. Es gab deren total 65: in der Stadt die 13 alten, in den vier neu geschaffenen Bezirken je 13 neue. Die letzteren nannte man Landzünfte. Eine Landzunft umfasste im Schnitt etwa fünf bisherige Munizipalitätsgemeinden. Die Munizipalität Regensdorf, nunmehr wieder "Gemeinde" geheissen, zu der auch Watt und Adlikon gehörten, wurde zur "Zunft Dällikon" geschlagen. Den Gemeinden stand ein Gemeindeammann vor, der auch als Stellvertreter des Zunftpräsidenten in der Gemeinde und somit als Vollzugsbeamter der Oberbehörde fungierte. Es wurde erstmals eine Art Gemeindegesetz erlassen unter dem Titel "Gesetz betreffend die Organisation der Gemeinderäthe", datiert vom 28. Mai 1803.

In der Restauration (1815-1830) änderte sich im Prinzip wenig an der Art der Gemeinden, weiterhin lag der Schwerpunkt bei den übergeordneten Gemeinden. Regensdorf blieb eine solche; in sie waren wiederum die Dorfgemeinden Watt und Adlikon inkorporiert. Neu war die Kantonseinteilung in elf Oberämter; die Verwaltungsgemeinde Regensdorf fiel ins Oberamt Regensberg. Den Oberämtern stand der Oberamtmann vor. Die Zünfte dienten nur noch als Wahlkreise.

Neue Verhältnisse schuf die Zeit der Regeneration (1831-1848) mit der grundlegend neuen, liberalen Kantonsverfassung vom 10.März 1831. Regensdorf wurde nun anstelle von Dällikon Zunfthauptort. Die Zünfte wurden aber bereits 1838 offiziell in "Wahlkreise" umbenannt. Es gab demnach nur von 1831-1838, d.h. sieben Jahre lang, eine (Land)Zunft Regensdorf. Das Wort Zunft blieb weiterhin bei den "Zunftgerichten" bestehen; dasjenige von Regensdorf tagte weiterhin in Dällikon. Die Oberämter hiessen nun Bezirke. Der Gemeindeammann wurde zum Untervollzugsbeamten des Bezirkrates. Als Vorsteher der Dorfgemeinde führte er nun nebenher auch den Titel "Gemeindepräsident".